{"id":63,"date":"2013-07-24T20:28:48","date_gmt":"2013-07-24T18:28:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/wordpress\/agb\/"},"modified":"2020-11-04T14:50:08","modified_gmt":"2020-11-04T13:50:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/?page_id=63","title":{"rendered":"AGB+Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><em>A. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung<\/em><\/p>\n<p>1. S\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern,<br>juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtlichen<br>Sonderverm\u00f6gen schlie\u00dfen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.<br>2. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere<br>Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertrags\u00e4nderungen oder \u2013erg\u00e4nzungen sind nur<br>wirksam, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<br>3. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<br>4. \u00c4nderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen dem Besteller<br>jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der ge\u00e4nderten Bestimmungen mitgeteilt und<br>gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverh\u00e4ltnis fortsetzt, ohne<br>innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.<br>5. &#8222;Ware&#8220; im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgem\u00e4\u00df dem Besteller zu<br>\u00fcberlassenden Gegenst\u00e4nde einschlie\u00dflich Software, auch soweit sie unk\u00f6rperlich, z.B.<br>durch elektronische \u00dcbertragungsmittel, zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p><em>B. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Annahmen, Nachtragsangebote<\/em><\/p>\n<p>1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn<br>wir sie schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung oder Leistung ausgef\u00fchrt haben.<br>2. An allen dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere Datentr\u00e4gern,<br>Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen, behalten wir uns<br>Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere als vertragsgem\u00e4\u00dfe<br>Zwecke benutzt und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind uns unverz\u00fcglich<br>frei Haus zur\u00fcckzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche<br>Nutzungszweck erf\u00fcllt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Unterlagen und<br>Informationen, die als &#8222;vertraulich&#8220; bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen<br>jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.<br>3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgf\u00e4ltig auf Richtigkeit und<br>Zweckm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen. Das gilt insbesondere f\u00fcr Projektangebote, in denen wir als<br>solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und<br>Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu,<br>wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren k\u00f6nnen.<br>4. Wir sind berechtigt, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen.<br>5. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten<br>entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu erstatten.<\/p>\n<p><em>C. Beschaffenheit der Waren oder Leistungen<\/em><\/p>\n<p>1. Unsere Waren sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung durch den Besteller bestimmt.<br>Beabsichtigt der Besteller die von uns erworbene Ware an einen Verbraucher oder an<br>einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartigen Waren beliefert,<br>hat er uns darauf hinzuweisen.<br>2. Die in unseren \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben,<br>Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben \u00fcber<br>Eigenschaften geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden<br>sind. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen geh\u00f6ren nur<br>zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns<br>ausdr\u00fccklich und schriftlich in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zu Eigen gemacht haben.<br>3. Wir behalten uns bis zur Lieferung handels\u00fcbliche technische \u00c4nderungen, insbesondere<br>Verbesserungen, vor, wenn hierdurch nur unwesentliche \u00c4nderungen in der<br>Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt wird.<br>4. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine<br>Garantie (Zusicherung) im Sinne des \u00a7 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder<br>Haltbarkeitsgarantie im Sinne des \u00a7 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdr\u00fccklich<br>schriftlich \u00fcbernommen haben.<br>5. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder ver\u00e4ndert so sind wir<br>ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dem<br>Besteller stehen keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom<br>Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p><em>D. Erg\u00e4nzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software<\/em><\/p>\n<p>1. Vertragsgegenst\u00e4ndliche Software ist, soweit nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart wird,<br>Standardsoftware, die nicht individuell f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse des Bestellers hergestellt<br>worden ist. Liefervertr\u00e4ge \u00fcber Software sind daher Kaufvertr\u00e4ge. Die Parteien stimmen<br>darin \u00fcberein, dass es nach dem Stand der Technik unm\u00f6glich ist, Standardsoftware<br>fehlerfrei f\u00fcr alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.<br>2. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original-<br>Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer dar\u00fcber hinausgehenden<br>Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erh\u00e4lt der Besteller schon vor<br>Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im<br>\u00dcbrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert.<br>W\u00fcnscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns<br>dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot \u00fcber eine solche<br>Dokumentation erteilen.<br>3. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datentr\u00e4ger zu<br>\u00fcbergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des<br>Quellcodes.<br>4. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller daf\u00fcr, dass die<br>ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere<br>der Anschluss an das Computernetz einschlie\u00dflich aller Verkabelungen vor Installation<br>erf\u00fcllt sind.<br>5. Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und<br>Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene<br>Hard- oder Software anzubinden ist.<br>6. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitspl\u00e4tze, insbesondere die Einhaltung<br>arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch gepr\u00fcft,<br>sondern ist Sache des Kunden.<br>7. W\u00e4hrend Testbetrieben und w\u00e4hrend der Installation wird der Kunde die Anwesenheit<br>kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der<br>Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation f\u00fcr die<br>Sicherung aller seiner Daten sorgen.<\/p>\n<p><em>E. Nutzungsrechte<\/em><\/p>\n<p>1. Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die<br>Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar<br>zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Wir sind nur Vermittler. Dem<br>Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor<br>Vertragsschluss, zur Verf\u00fcgung gestellt.<br>2. Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer etwas<br>anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.<br>3. Der Besteller erh\u00e4lt eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschlie\u00dfliche Erlaubnis zur<br>Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht \u00fcbertragbar. Die Erteilung von<br>Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=<br>Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet.<br>Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware<br>vollst\u00e4ndig zu l\u00f6schen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorr\u00e4tighalten oder Benutzen auf<br>mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzul\u00e4ssig.<br>4. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht f\u00fcr die vereinbarten Einzelpl\u00e4tze des<br>vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung<br>durch Dritte zu verhindern. Auch Zweigniederlassungen, mit dem Lizenznehmer<br>verbundene Unternehmen, Gesellschafter oder r\u00e4umlich oder organisatorisch getrennte<br>Einrichtungen des gleichen Tr\u00e4gers sind Dritte.<br>5. Soweit nicht gesetzlich zwingend Anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer<br>nicht die Befugnis, die Software oder ihm \u00fcberlassenes schriftliches Material zu<br>ver\u00e4ndern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielf\u00e4ltigen.<br>6. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere<br>Registriernummern in der Software d\u00fcrfen nicht entfernt oder ver\u00e4ndert werden.<br>7. Soweit die nach Ziff. 1 ma\u00dfgeblichen Lizenzbedingungen nichts Abweichendes<br>bestimmen, ist die Weiterver\u00e4u\u00dferung, die Vermietung zu anderen als Erwerbszwecken<br>oder der Verleih der Software sowie jede \u00dcberlassung zu selbst\u00e4ndiger Nutzung in den<br>gesetzlichen Grenzen und nur unter folgenden zus\u00e4tzlichen Bedingungen zul\u00e4ssig:<br>a) Original-Datentr\u00e4ger werden an den Erwerber oder Nutzer \u00fcbergeben,<br>b) Name und Anschrift des Erwerbers oder Nutzers wurden uns von dem<br>Kunden schriftlich mitgeteilt,<br>c) der Erwerber hat sich mit unseren Lieferungs- und<br>Leistungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen dritter Hersteller,<br>deren Standardsoftware in der Software enthalten ist, einverstanden<br>erkl\u00e4rt und<br>d) der Kunde hat alle ihm verbliebenen Kopien oder Bestandteile der<br>Software von seinem System und s\u00e4mtlichen externen Datentr\u00e4gern,<br>einschlie\u00dflich Sicherungskopien, so gel\u00f6scht oder vernichtet, dass ihm<br>keinerlei Nutzungsm\u00f6glichkeit an der Software oder deren Bestandteilen<br>verbleibt und uns dies auf Verlangen nachgewiesen.<br>8. Bei schuldhaftem Versto\u00df des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind<br>wird unbeschadet anderer Rechte befugt, einen pauschalisierten Schadensersatz von<br>EUR 20.000 f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen. Die H\u00f6he der<br>Vertragsstrafe kann im Einzelfall einer Angemessenheitspr\u00fcfung unterzogen werden.<\/p>\n<p><em>F. Preise, Verg\u00fctung<\/em><\/p>\n<p>1. Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuz\u00fcglich Versand-, Versicherungs- und<br>Verpackungskosten sowie der bei Lieferung g\u00fcltigen Umsatzsteuer inklusive<br>Originalverpackung. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt,<br>gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere \u00fcblichen Preise.<br>2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei<br>Dauerschuldverh\u00e4ltnissen, die l\u00e4nger als sechs Wochen andauern, sind wir berechtigt,<br>zwischenzeitlich f\u00fcr die Beschaffung oder Lieferung oder f\u00fcr den Personaleinsatz (Lohnund Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erh\u00f6hung der hiervon<br>betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Ver\u00e4nderungen erforderlichen Umfang<br>an den Besteller weiterzugeben.<br>3. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer<br>sind, und k\u00fcndigt der Auftraggeber nach \u00a7 649 BGB bevor wir mit der<br>Leistungsausf\u00fchrung begonnen haben, so steht uns eine pauschaler Schadenersatz in<br>H\u00f6he von 5 % der vereinbarten Gesamtverg\u00fctung zu. Wir sind berechtigt, eine h\u00f6here<br>angemessene Verg\u00fctung geltend zu machen. Der Auftraggeber hat die M\u00f6glichkeit einen<br>Nachweis zu erbringen, das die Wertminderung oder ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder<br>in wesentlich geringerem Umfang als die Pauschale entstanden ist (\u00a79 Z. 5b BGB).<br>4. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen nicht zutreffen, die<br>Vertragsbestandteil geworden sind (s. B Ziff. 3), so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen<br>Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren \u00fcblichen S\u00e4tzen zu verg\u00fcten,<br>wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten.<\/p>\n<p><em>G. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht<\/em><\/p>\n<p>1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt,<br>sind Rechnungen sofort und ohne Abzug f\u00e4llig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart,<br>so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.<br>2. Bei \u00dcberweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verf\u00fcgbarkeit<br>f\u00fcr uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einl\u00f6sung in<br>H\u00f6he des eingel\u00f6sten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen<br>Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.<br>3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des<br>Bestellers auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung zu verrechnen.<\/p>\n<p><em>H. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung<\/em><\/p>\n<p>1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten<br>Forderungen berechtigt. Zur Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist der Besteller<br>nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aus demselben<br>Rechtsverh\u00e4ltnis berechtigt.<br>2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht<br>im Anwendungsbereich des \u00a7 354 a HGB.<br>3. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zul\u00e4ssig,<br>wenn sie f\u00fcr den Besteller nicht unzumutbar sind.<\/p>\n<p><em>I. Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/em><\/p>\n<p>1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die preiswerteste<br>Versandart.<br>2. Unabh\u00e4ngig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und<br>der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person<br>oder Anstalt auf den Besteller \u00fcber, auch wenn wir die Versendung selbst durchf\u00fchren.<br>3. Sofern der Besteller es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Bestellers<br>durch eine Transportversicherung abdecken.<\/p>\n<p><em>J. Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug<\/em><\/p>\n<p>1. Da wir Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen, steht unsere<br>Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.<br>2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse f\u00fchren zu einer entsprechenden<br>Verl\u00e4ngerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr mangelnde oder fehlende<br>Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), h\u00f6here Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder<br>Betriebsst\u00f6rungen, behinderte Einfuhr, Energie und Rohstoffmangel, beh\u00f6rdliche<br>Ma\u00dfnahmen und Arbeitsk\u00e4mpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder \u2013<br>Obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das<br>Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gef\u00e4hrdet ist.<br>Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich<br>des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ihm nicht ein<br>R\u00fccktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.<br>3. Eine Verl\u00e4ngerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien \u00fcber eine<br>\u00c4nderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten,<br>nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind,<br>als unzutreffend herausstellen.<br>4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe<br>Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.<br>5. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgem\u00e4\u00df ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren<br>Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf<br>anderweitig \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen<br>verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern.<br>6. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung k\u00f6nnen wir 10 % des vereinbarten Preises<br>ohne Umsatzsteuer als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich<br>nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines<br>tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schadens bleibt uns vorbehalten.<\/p>\n<p><em>K. Anspruchsgef\u00e4hrdung<\/em><\/p>\n<p>1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch<br>mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet wird, so ist der Besteller auch bei<br>sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche<br>Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer f\u00fcr den Besteller zu<br>beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (g\u00e4ngigen) Ware besteht.<br>2. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 321 BGB mit der Ma\u00dfgabe, dass wir auch bei Gef\u00e4hrdung anderer<br>Anspr\u00fcche aus dem gleichen rechtlichen Verh\u00e4ltnis im Sinne von \u00a7 273 BGB unsere<br>Leistung verweigern k\u00f6nnen.<br>3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die F\u00e4lligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn<br>der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise<br>im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer<br>Leistung in Verzug ger\u00e4t oder die Voraussetzungen des \u00a7 321 BGB im Hinblick auf eine<br>Forderung eintreten.<\/p>\n<p><em>L. Eigentumsvorbehalt<\/em><\/p>\n<p>1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenst\u00e4nden bis zum<br>Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung vor.<br>2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er<br>verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und<br>Vandalismussch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und<br>Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig<br>durchf\u00fchren.<br>3. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich<br>schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen.<br>Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen<br>Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns<br>entstandenen Ausfall.<br>4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang<br>weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des FakturaEndbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung<br>gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt<br>der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt, sofern er die Voraussetzungen f\u00fcr die<br>Weiterleitung der eingenommenen Betr\u00e4ge an uns geschaffen hat und solange nicht die<br>Voraussetzungen der Bestimmung \u00fcber Anspruchsgef\u00e4hrdung (\u00a7 321 BGB) eintreten.<br>Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Auf unser<br>Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der f\u00fcr<br>die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns<br>verpflichtet.<br>5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers<br>insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen<br>um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p><em>M. Haftungsbegrenzung: Schadensersatzanspr\u00fcche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen<\/em><\/p>\n<p>1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach Schadensersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf<br>Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die f\u00e4llige<br>Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei<br>M\u00e4ngeln sowie aus au\u00dfervertraglicher Haftung stehen dem Besteller nur zu f\u00fcr<br>a) Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der<br>Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung<br>oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines<br>unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen,<br>b) sonstige Sch\u00e4den, die auf einer mindestens grob fahrl\u00e4ssigen<br>Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer mindestens grob<br>fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter,<br>leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen oder sonstige<br>Sch\u00e4den, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten<br>(Kardinalpflichten) beruhen, sofern die vertragswesentlichen Pflichten<br>mindestens fahrl\u00e4ssig von uns verletzt oder durch mindestens<br>fahrl\u00e4ssiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden<br>Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen verletzt wurden,<br>c) Sch\u00e4den, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung<br>(Garantie, \u00a7 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder<br>Haltbarkeitsgarantie (\u00a7 443 BGB) fallen.<br>2. Haftungsbegrenzung der H\u00f6he nach<br>a) soweit unsere Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit und unsere Haftung f\u00fcr grob<br>fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Erf\u00fcllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter<br>oder leitende Angestellte sind, nicht gem\u00e4\u00df Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haften wir<br>nur f\u00fcr den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf<br>Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur H\u00f6he des Erf\u00fcllungsinteresses.<br>b) F\u00fcr Datenverlust oder Besch\u00e4digung haften wir nur in H\u00f6he der Kosten der<br>Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Sicherungskopien. Dies<br>gilt nicht bei mindestens grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten unserer gesetzlichen<br>Vertreter oder leitenden Angestellten oder wenn wir vertraglich die Sicherung der<br>betroffenen Datenbest\u00e4nde \u00fcbernommen haben. Bei vertraglicher \u00dcbernahme<br>der Sicherung haften wir nur gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 2.a.<br>3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverh\u00e4ltnissen und gesch\u00e4ftlichen Kontakten<br>Die vorstehenden Ziffern 1. und 2. gelten auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des<br>Bestellers aus Schuldverh\u00e4ltnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen,<br>Anbahnung eines Vertrages oder \u00e4hnlichen gesch\u00e4ftlichen Kontakten entstehen. Kommt<br>ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so gelten<br>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers als erlassen, die nicht nach den vorstehenden<br>Bestimmungen bei bestehendem Vertrag begr\u00fcndet w\u00e4ren.<br>4. Anspr\u00fcche aus \u00fcbergegangenem Recht<br>Die vorstehenden Ziffern 1. und 2. gelten auch f\u00fcr Anspr\u00fcche, die der Besteller aus<br>\u00fcbergegangenem Recht geltend macht. Auf ausl\u00e4ndisches Recht kann sich der Besteller<br>nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br>und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begr\u00fcndet w\u00e4re.<br>5. Produkthaftungsgesetz, Unverm\u00f6gen, Unm\u00f6glichkeit<br>Die vorstehenden Ziffern 1. und 2. gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1, 4 ProdHaftG<br>(Ersatzpflicht des Herstellers) sowie bei anf\u00e4nglichem Unverm\u00f6gen oder zu vertretender<br>Unm\u00f6glichkeit.<br>6. Haftungsbeschr\u00e4nkung zugunsten Dritter<br>Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder<br>beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten,<br>Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><em>N. Anspr\u00fcche des Bestellers bei M\u00e4ngeln (Sach- und Rechtsm\u00e4ngel)<\/em><\/p>\n<p>1. Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit<br>Rechte des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln stehen unter dem Vorbehalt der<br>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untersuchung und R\u00fcge (\u00a7 377 HGB).<br>2. Sachm\u00e4ngel bei gebrauchten Sachen<br>Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln<br>ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche aus einer<br>von uns erteilten Zusicherung (Garantie, \u00a7 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits-<br>oder Haltbarkeitsgarantie (\u00a7 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig<br>verschwiegen haben (\u00a7 444 BGB).<br>3. Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit<br>Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder<br>Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherf\u00fcllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der<br>Nacherf\u00fcllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine<br>Bauleistung Gegenstand der M\u00e4ngelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag<br>zur\u00fccktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unber\u00fchrt. Unsere<br>Pflicht, die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere<br>Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle<br>ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die gekaufte Sache nach<br>der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche<br>Niederlassung des Empf\u00e4ngers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen<br>entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers,<br>Ersatz der Aufwendungen beim R\u00fcckgriff zu verlangen (\u00a7 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon<br>unber\u00fchrt.<br>4. Sachm\u00e4ngel bei zugelieferter Hard- und Software<br>a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und<br>Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei<br>Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung<br>unsere entsprechenden Anspr\u00fcche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller<br>oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten k\u00f6nnen. Der Besteller muss vor<br>der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherf\u00fcllung durch uns,<br>Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung,<br>R\u00fccktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Herstellern notfalls<br>gerichtlich auf Nacherf\u00fcllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach<br>Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn, dies ist f\u00fcr den Besteller<br>unzumutbar.<br>b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse<br>des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst ver\u00e4ndert haben, es sei denn, der<br>Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.<br>5. Eingriffe des Bestellers<br>Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode,<br>die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdr\u00fccklich<br>zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, wenn der<br>Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.<br>6. Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln, soweit nicht durch diese Bedingungen<br>ausgeschlossen:<br>a. Die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen<br>M\u00e4ngeln und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung.<br>b. Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln, insbesondere auf<br>Nacherf\u00fcllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, R\u00fccktritt,<br>Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verj\u00e4hren innerhalb eines<br>Jahres.<br>c. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln mit folgender Ausnahme:<br>Anspr\u00fcche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten<br>besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann<br>verj\u00e4hren innerhalb von 5 Jahren.<\/p>\n<p><em>O. Mitwirkung des Bestellers bei M\u00e4ngeln<\/em><\/p>\n<p>1. F\u00fcr eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und<br>-beseitigung n\u00f6tigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei<br>Nachbesserung per Datenfern\u00fcbertragung oder Telefon einen geschulten und<br>kompetenten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt.<br>Bei einer Nacherf\u00fcllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware<br>zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des<br>Bestellers einzustellen.<br>Teilr\u00fcckgaben von Lieferungen bed\u00fcrfen gesonderter Vereinbarung.<\/p>\n<p><em>P. Hard- und Softwarepflege<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr die Pflege von Hard oder Software bedarf es eines gesonderten Vertrages. Es gelten<br>hierf\u00fcr unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Pflegeleistungen.<\/p>\n<p><em>Q. T\u00e4tigkeit von Mitarbeitern beim Besteller<\/em><\/p>\n<p>1. Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beim Besteller erbracht,<br>so sorgt dieser auf eigene Kosten f\u00fcr geeignete R\u00e4umlichkeiten und Ausstattung, soweit<br>wir dies nicht \u00fcbernommen haben.<br>2. Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und r\u00e4umliche<br>Ma\u00dfnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erf\u00fcllungsgehilfen nicht in den<br>Betrieb des Bestellers eingegliedert werden.<br>3. Gegen\u00fcber unseren Mitarbeitern oder Erf\u00fcllungsgehilfen steht dem Besteller kein<br>Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder<br>Werkvertr\u00e4gen kann nur gegen\u00fcber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer<br>hierf\u00fcr als vertretungsberechtigt benannten Person ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p><em>R. Abnahmen<\/em><\/p>\n<p>1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden<br>Bestimmungen.<br>2. Auf unseren Wunsch hin sind f\u00fcr abgrenzbare Leistungsteile, die selbst\u00e4ndig genutzt<br>werden k\u00f6nnen, oder f\u00fcr Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen,<br>Teilabnahmen durchzuf\u00fchren, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert<br>pr\u00fcfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme<br>zugleich die Endabnahme.<br>3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt sp\u00e4testens als erkl\u00e4rt, wenn der Besteller nach<br>Ablieferung der Leistung und angemessener Pr\u00fcfungsfrist nicht innerhalb einer von uns<br>schriftlich gesetzten weiteren Frist die Abnahme unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich<br>verweigert (Abnahmefiktion).<br>4. Geh\u00f6rt zur abnahmebed\u00fcrftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder<br>Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabh\u00e4ngig von einer Abnahme der<br>Leistung im \u00dcbrigen dem Besteller zu berechnen.<\/p>\n<p><em>S. Export<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind<br>nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, f\u00fcr die Exportbeschr\u00e4nkungen gelten. Der<br>Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versendeort abholen<br>oder eine Ersatzadresse benennen.<\/p>\n<p><em>T. Geheimhaltung<\/em><\/p>\n<p>Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt<br>werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht<br>offenkundigen Informationen \u00fcber die andere Partei geheim zu halten.<\/p>\n<p><em>U. Verj\u00e4hrungshemmung bei Verhandlungen<\/em><\/p>\n<p>Eine Hemmung der Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt<br>nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung<br>endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen \u00c4u\u00dferung.<\/p>\n<p><em>V. Erf\u00fcllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand,<\/em><\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort ist bei Vertr\u00e4gen mit Kaufleuten f\u00fcr beide Teile der Sitz unseres<br>Unternehmens.<br>2. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien<br>unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des \u00dcbereinkommens der<br>Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf wird<br>ausgeschlossen.<br>3. Die Vertragssprache ist deutsch.<br>4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich<br>rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem<br>Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir<br>jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu<br>verklagen. Gegen\u00fcber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand f\u00fcr alle<br>sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten f\u00fcr den Fall vereinbart, dass<br>die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz<br>oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder<br>gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br>5. Salvatorische Klausel<br>Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst<br>zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit<br>der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder sonstiger<br>Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten<br>Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche<br>wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen<br>m\u00f6glichst nahe kommen.<\/p>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir haben diese Datenschutzerkl\u00e4rung (Fassung 04.11.2020-311227886) verfasst, um Ihnen gem\u00e4\u00df der Vorgaben der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=celex%3A32016R0679&amp;tid=311227886\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016\/679<\/a> zu erkl\u00e4ren, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsm\u00f6glichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erkl\u00e4rungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bem\u00fcht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie m\u00f6glich zu beschreiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen A. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 1. S\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern,juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtlichenSonderverm\u00f6gen schlie\u00dfen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.2. Der &hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-63","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/63","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=63"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/63\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":123,"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/63\/revisions\/123"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.leuchtenversand.com\/joomla\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=63"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}